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Leserbrief

Briefkasten des Publikums

Von der Grenze. Die Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse haben es mit sich gebracht, dass die früher betriebenen Rheinfähren ausserhalb der Stadt Basel eingestellt waren. In letzter Zeit sind nun einige Fähren, u.a. auch Wyhlen-Augst wieder in Betrieb gesetzt worden, während die uns Basler mit am meisten interessierende Fähre von der Au (beim Waldhaus) nach Grenzach bis heute noch nicht eröffnet werden konnte, weil die seit langem dahingehenden Bestrebungen der beteiligten Gemeinden Muttenz-Pratteln einerseits und Grenzach anderseits nach unsern Informationen am Widerstand des Regierungsrates in Liestal scheiterten. Der Grund soll darin liegen, dass die Durchführung der Passkontrolle auf unserer Seite einen besonderen Beamten erforderte, während seitens des Zolles Schwierigkeiten nicht zu erwarten sind. Wir Basler, die wir durch unsere geographische Lage während des Krieges wohl am allermeisten auf unsern Spaziergängen auf einen bedenklich kleinen Radius angewiesen waren, sind an der Wiedereröffnung der Fähre insofern interessiert, als uns die früheren Spaziergänge von Birsfelden durch die Hard zum Waldhaus-Fähre-Grenzach-Chrischona-Bettingen noch in allzu guter Erinnerung sind, um sie wegen der heute abbauwürdigen Passkontrolle noch länger zu vermissen. Allfällige Bedenken seitens des Wirtestandes des Kantons Baselland wegen des Ausfalles der Basler Kundschaft bei erleichtertem Grenzübertritt nach Deutschland sind hinfällig, da ebenso viele deutsche Anwohner, die vor dem Kriege unser schönes Baselbiet mit ihrem Besuch beehrten, auch heuer wieder gerne bei uns Einkehr halten und die freundnachbarlichen Beziehungen nach jahrelanger Trennung wieder enger knüpfen werden.

Wir sind auch der Meinung, dass, nachdem neuerdings wieder Passerleichterung eingeführt werden, die Frag der- Passkontrolle an der Fähre nur noch von ganz sekundärer Bedeutung ist, weil ein Schutz gegen die Einreise unerwünschter Elemente durch sie gar nicht besteht, nachdem der Weg Bettingen-Grenzacherhorn-Grenzach heute mindestens an Sonntagen so begangen wird, als ob eine Grenze überhaupt nicht existierte. Wir sind auch der Meinung, dass das, was in andern Kantonen möglich ist, auch im Kanton Baselland möglich sein muss; in diesem Falle müssten bureaukratische Bedenken entschieden zurückgestellt werden. Wir hoffen, dass der Regierungsrat von Baselland unsern Wunsch nochmals in gründliche Erwägung ziehen und auch in dieser Frage einen weitherzigeren Standpunkt einnehmen wird, so dass das uns Basler so sehr interessierende Problem zur Zufriedenheit aller bald gelöst werden. kann.

Dieser Leserbrief scheint seine Wirkung nicht verfehlt zu haben, denn bereits am 1. September 1925 teilte die Gemeinde Muttenz dem Bürgermeisteramt Grenzach mir, dass die Direktion des I. Zollkreises mit der Wiedereröffnung des Fährbetriebs einverstanden sei. In den folgenden Verhandlungen ging es dann vor allem noch um die Festlegung der Überfahrtszeiten und die Passkontrolle. Dabei kam man schliesslich zu folgernder Regelung:

Fahrzeiten: Werktags: 6-8 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Sonn- und Feiertags: 6 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit
Gebühren:  16 Pfennig oder 20 Centimes für Erwachsene
8 Pfennig oder l0 Centimes für Kinder zwischen 4 und 14 Jahren
Passkontrolle: Stichprobenartige Überprüfung

 Nach dieser Übereinkunft erfolgte dann am 13. Mai 1926, dem Himmelfahrtstag die Wiedereröffnung der Fähre.

Die offizielle Eröffnungsfeier fand am Sonntag, dem 16. Mai, im "Gasthaus Drei König" statt worüber die "Basler Nachrichten" am 19. Mai wie folgt berichteten: