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Die Rheinfähre zwischen Grenzach und Muttenz

von Erhard Richter

aus Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur (52.1990, Heft 1)
Universitätsbibliothek Freiburg i. Br. / http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1990-01, H 4688,fm

 

Zwischen dem Grenzacher Weiler Bertlikon und dem linksrheinischen Ufer bestand schon früh eine Fährverbindung. die oft als Lehen weitergegeben wurde. Diese Fähre unterstand österreichischen Oberhoheit, da sie nicht zu dem 26 Jucharten grossem markgräflichen Gebiet am Rhein gehörte, das seit einem Schiedsspruch von 1353 wie eine Insel im dortigen österreichischen Gebiet lag.

Am 31. Oktober 1349 wird "das var ze Bertlikon" erstmals erwähnt, und zwar in einem Lehensbrief des Grafen Johann von Habsburg. Damals hatte der Edelknecht Brun Phirter (Pfirter) von Liestal die Fähre zu Lehen. wobei betont wird. dass diese auch schon "sin vordren" (seine Vorfahren) besessen hätten. 1

lm Jahre 1396 verlieh Graf Johannes von Habsburg-Laufenburg dem Burkard Sintze von Basel "das vare zuo Bertlikon"2, das dann 1412 Herzog Friedrich von Österreich "Frantzen dem wider" {Franz Wider} übertrug3.

Im Jahre 1446 übergab Herzog Albrecht von Österreich dem Conrat Froeweler, Bürger von Basel, und dessen Oheim Franz Wider das "var ze Pertlikon"4, wobei es sich gegenüber dem letzteren wohl um eine Erneuerung des Lehens handelte.

Zwanzig Jahre später, im Jahre 1466, übertrug Herzog Sigmund von Österreich dem "Conrad Frewler Schultheiss zu Rynfelden" das Lehen5. Dabei sind wohl der 1446 genannte Conrad Froeweler und der jetzt erwähnte Conrad Frewler identisch, oder der letztere ist sein Sohn gewesen.

Nach dem Tode Conrad Frewler belehnte 1475 Herzog Sigmund "den Ulrich Romung seinen kamrer und phleger zu Fragstein» mit der Fähre6. Doch schon ein Jahr später überliess derselbe Herzog auf Bitten des UIrich Ramung  (jetzt so gescchrieben) dem "Hans  Zehentner seinem Hubmeister zu Veltkirchen" das "var zu Bertlikon"7. Dieser verkaufte das Lehen bereits ein Jahr darauf an Conrat von Lowenberg8.

Im Kirchenberain von 1547 gibt dann erstmals ein Grenzacher "Zinß .. vom Farr zu BertIikhen", nämlich "Engelhart Wetzel der altt". Dabei wird gesagt, dass ihm "das far von der oberkheit (0brigkeit) gelihen und verlihen ist, die dan das nach Gelegenheit zu beseten und entsetzen hat". Dabei wird ausdrücklich betont, dass die Obrigkeit der Pfarrei Grenzach "aus Gnaden" und ohne rechtliche Verpflichtung jährlich 4 Schilling Zins von der Fähre zugestanden habe. Ausserdem musste der Pächter der Fähre Grenzacher Bürger für 1 Denar (Pfennig) übersetzen und den Kirchmeier bei dienstlichen Fahrten sogar unentgeltich befördern. 9

Dieser als erster Grenzacher Fährmann erwähnte Engelhart Wetzel und sein Sohn Claus wohnten nach Ausweis des Grenzacher Kirchenbuches Bd. 1 in Bertlikon und besassen dort ein Fischerhäuschen.10

Die Nachkommen des 1536 erstmals erwähnten Engelhart Wetzel scheinen die Fähre sehr lange alleine betrieben zu haben, denn erst 1736 erfahren wir, dass "die Fischer zu Crentzach ... vom fahrt zu Bertlingen" Zins geben.11 Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass zwischen 1547 und 1736 keine Pächter urkundlich überliefert sind.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fähre im Dreissigjährigen Krieg

Im Dreissigjährigen Krieg (1618-148) hat die Fährverbindung während der kriegerischen Ereignisse am Hochrhein zweimal eine Rolle gespielt.

Am 5. Februar 1622 berichten nämlich die Amtleute zu Rheinfelden an die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim, dass etwa hundert "Bündnerische" und andere Soldaten aus der Eidgenossenschaft bei Pratteln angekommen wären und sich dann "ein guete anzahl in weydling vf den Rhein begebn vun gegen Krenzach vff marggauischen (marggravischen) grundt und boden hinüber füehren liess. In der hiesigen evangelischen Kirche scheinen sie danach einen Gottesdienst besucht zu haben, denn in dem Schreiben heisst es weiter, dass "fast zue meniglich ( iele) in der kirchen geweßen" seien. Anschliessend sind sie dann "mit offnem schweizerischen tromenstreich (Trompetenstreich) durch Kleinbasel in die Markgrafschaft gezogen, um sich von dort dem Elsass stehenden protestantischen Heerführer Graf von Mansfeld zu begeben. 12

Elf Jahre später, am 5. Juli 1633, zogen dann schwedische Truppen unter dem Kommando des Rheingrafen Otto Ludwig nach der Eroberung Röttelns gegen Rheinfelden. Dabei rückte eine Abteilung über den Dinkelberg und die andere übe Grenzach, wo sie bei Bertlikon über den Rhein setzte und durch das neutrale Basler Gebiet vor der Stadt Rheinfelden zog. Diese wichtige österreichische Stadt wurde nun vom linken und rechten Rheinufer aus belagert und beschossen, worauf :sie nach zehn Tagen kapitulierte. 13


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fähre als Lehen der Grenzacher Fischer

Wie wir oben gesehen haben, geben im Jahre 1736 "die Fischer zu Grenzach ... vom fahrt zu BertIingen" Zins. Somit besass also nicht mehr die Fischerfamilie Wetzel das Lehe allein, sondern die Grenzacher Fischerzunft, welche zur sogenannten "Rheingenossenschaft" gehörte. Diese etwa 1490 entstandene Fischergesellschaft umfasste die vorderösterreichischen Rheinorte zwischen Säckingen und Grenzach, und diesen Fischern hat Kaiser Maximilian I. im Jahre 1559 die Fischerei als Erblehen verliehen. 14

Wer hat nun zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert in Grenzach zu dieser Fischerzunft gehört? Im Grenzacher Ortssippenbuch wird neben dem Geschlecht der Wetzel 1646 erstmals ein Ulrich Heyland, Fischer aus Weisweil erwähnt, der damals Anna Lüdin aus Grenzach geheiratet hat. Ihr 1660 geborener jüngster Sohn Fritz wurde bei seiner Heirat im Jahr 1688 auch als Fischer bezeichnet. Dieser ist 1721 im Rhein ertrunken. doch sein Enkel Hans Jakob Heyland übte bei seiner Vermählung im Jahre 1759 ebenfalls diesen Beruf aus. 15

Der 1698 geborene Jacob GuhI wird bei seinem Tode im Jahre 1770 als "der Älter Fischer und Schäfer" 16 bezeichnet, so dass er wohl auch zur Fischerzunft gehört hat. 1786 heiratete der 1762 in Märkt geborene Friedrich Grether Anna Maria Kammüller aus Kandern. Bei seiner Hochzeit war der Bräutigam "Bürger in Märkt, Beisitzer und Schiffer in Grenzach". Der Vater dieses ersten Grenzacher Grether-Fischers ist ebenfalls schon Rheinschiffer in Märkt gewesen.

Die Söhne Friedrich Grethers, Jakob Friedrich und Johann Georg, werden 1821 bzw. 1831 "Bürger und Rheinschiffer" genannt. während des Sohn Friedrich Grethers, der ebenfalls Jakob Friedrich hiess 1890 als "Fischer" bezeichnet wird. 17

Im Jahre 1826 führt erstmals ein Angehöriger des seit etwa 1530 in Grenzach beheimateten Geschlechts der Haberer, nämlich der 1975 geborene Konrad Haberer, bei seiner Heirat die Berufsbezeichnung "Fischer- und Schiffermeister". Auch sein 1827 geborener und 1859 im Rhein ertrunkener Sohn Ludwig wird bei seiner Vermählung im Jahr 1858 als "Bürger, Landwirt und Rheinschiffer" bezeichnet, während sein anderer Sohn Friedrich (1850-88) im Jahr 1881 "Landwirt, Fischer und Schiffer" gewesen ist. 18

Da der Fischer Hans Jacob Heyland 1763 ohne männliche Nachkommen verstarb und auch aus dem Geschlecht der Guhl nur der 1770 verstorbene Jakob Guhl als "Fischer bezeichnet wird, gehörten nachher nur die Wetzel, Grether und Haberer zur Rheinzunft. Aus dieser schieden dann 1857 die Wetzel aus, als der "Fischer und Schiffmann" Jakob Friedrich Wetzel nach Südamerika auswanderte. 19 Bei der Beschreibung der wechselvollen Geschichte der Grenzacher Fähre werden wir es deshalb nach der Mitte des 19. Jahrhunderts nur noch mit den Geschlechtern Grether und Haberer zu tun haben, bis dann am Ende des Jahrhunderts noch der Name Kiefer auftaucht.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fähre im 19. und 20. Jahrhundert

Die Fähre besass bis zum Jahre 1865 keine Drahtseilverbindung, denn damals baten verschiedene Grenzacher Bürger "um Herstellung einer ständigen Rheinfähre in Grenzach", woraufhin das Grossherzogliche Ministerium des Innern und der Finanzen die Verbesserung der Fähre "mittels Herstellung einer Drahtseileinrichtung"20 versprach. Mit Schreiben vom 23. Juli 1865 genehmigte dann das Handelsministerium Karlsruhe die Drahtseilfähre, nachdem auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zugestimmt hatte. Als Betreiber der Fähre werden damals folgende Personen genannt: Georg F. Grether, Gottlieb Haberer, Friedrich Grether, Joh.F. Grether, Konrad Haberer, J.J. Haberer, Georg Grether und Ernst Grether.

Im Jahre 1878 ist den Fähre-Unternehmern von Schweizer Seite die Konzession entzogen worden, weil sie Schmuggel geduldet haben sollen. Diese Massnahme geschah auf Geheiss des eidgenössischen Bundesrates durch die basellandschaftliche Regierung. In einem Schreiben vom 4. August 1878 teilte die Polizeidirektion des Kantons Basel-Landschaft dem Grossherzoglichen Badischen Bezirksamt Lörrach mit, dass die Fähre erst wieder betrieben werden dürfe, wenn sich die Besitzer "mit dem Bundesrate in Ordnung gesetzt" haben" Dabei wird auch erwähnt, dass die Betreiber einst Vorladung der Polizeidirektion nicht Folge geleistet hätten.

Diese Angelegenheit wurde von Schweizer Seite keineswegs leicht genommen, denn erst etwa 15 Monate später, am 1. November 1879, erteilte das Handelsministerium Karlsruhe der Gemeinde mit, dass der schweizerische Bundesrat den Fährbetrieb auch ausserhalb der Zollstunden genehmigt habe. Danach durfte die Fähre von April bis einschliesslich September zwischen 4 Uhr morgens und 10 Uhr abends, von Oktober bis einschliesslich März zwischen 5 Uhrmorgens und 9 Uhr abends betrieben werden.

1884 wurde dann eine gemeinsame Fährordnung des Grossherzoglichen Badischen Bezirksamtes Lörrach und des Regierungsrates von Basel-Landschaft erlassen. Darin heisst es unter §4: "Zur Besorgung der Überfahrt dürfen nur zuverlässige, des Fahrens und der Localität kundige und der Trunksucht nicht ergebene männliche Personen zugelassen werden". Die Gebühr für die Überfahrt betrug für Personen über 12 Jahre 8 Pfennig oder 10 Centimes, für Personen von 2 bis 12 Jahren 4 Pfennig oder 5 Centimes. Kinder unter 2 Jahren waren frei.

1898 wird die Fähre als Eigentum des Gottlieb Haberer, Georg Grether und August Kiefer bezeichnet, wobei nun zum ersten Mal auch das Geschlecht der Kiefer als Mittbewerber auftritt.

1910 bemängelt das Grossherzogliche Bezirksamt Lörrach, dass durch das Herabhängen des Drahtseils die Durchfahrt grösserer Schiffe sowie die Flösserei verhindert würde. Ausserdem sei dies auch eine Gefahr für die Fischer, welche mit ihrem Nachen diese Stelle passieren müssen. Die Fährbesitzer Gottlieb Haberer, Georg Grether und August Kiefer werden nun aufgefordert, innerhalb von drei Tagen den früheren Zustand wiederherzustellen.

Beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges im Jahre 1914 wurde natürlich auch der Betrieb der Rheinfähre eingestellt. Dabei ist man recht übereilt vorgegange3n, denn anstatt das Drahtseil einzuziehen, liess man es einfach auf den Rheinboden absinken.

Am 4. März 1920 teilt das Bürgermeisteramt Grenzach dem Badischen Bezirksamt Lörrach mit, dass das Drahtseil noch immer im Rhein liege und "infolge Verrosten vollständig unbrauchbar geworden" sei. "Es wird daher ersucht den Rheinfährenbesitzern August Kiefer&Genossen aus den vorhandenen Heeresbeständen ein neues Drahtseil mit Aufrollmaschine zukommen zu lassen". Am 5. November 1920 stellt das Vermögensamt Freiburg fest, dass zu Beginn des Krieges nur das Einziehen des Fährseils angeordnet worden sei, weshalb keine Verpflichtung der Heeresverwaltung für Ersatz bestehe. Dennoch sei aber das "Landesfinanzamt in entgegenkommender Weise damit einverstanden, gegen Erstattung des Schätzungswertes ein Fährseil, ein Fährseilschiff und eine Reckwinde den Fährbesitzern zu überlassen".

Seltsamerweise dauerte es nun noch über fünf Jahre, bis der Fährbetrieb wieder aufgenommen werden konnte. Für diese lange Unterbrechung war der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft verantwortlich, wie u.a. auch aus einem Leserbrief an die "Basler Nachrichten" vom 4. Juni 1925 hervorgeht. Da dieser auch sonst interessante Informationen enthält, sei er hier vollständig abgedruckt

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leserbrief

Briefkasten des Publikums

Von der Grenze. Die Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse haben es mit sich gebracht, dass die früher betriebenen Rheinfähren ausserhalb der Stadt Basel eingestellt waren. In letzter Zeit sind nun einige Fähren, u.a. auch Wyhlen-Augst wieder in Betrieb gesetzt worden, während die uns Basler mit am meisten interessierende Fähre von der Au (beim Waldhaus) nach Grenzach bis heute noch nicht eröffnet werden konnte, weil die seit langem dahingehenden Bestrebungen der beteiligten Gemeinden Muttenz-Pratteln einerseits und Grenzach anderseits nach unsern Informationen am Widerstand des Regierungsrates in Liestal scheiterten. Der Grund soll darin liegen, dass die Durchführung der Passkontrolle auf unserer Seite einen besonderen Beamten erforderte, während seitens des Zolles Schwierigkeiten nicht zu erwarten sind. Wir Basler, die wir durch unsere geographische Lage während des Krieges wohl am allermeisten auf unsern Spaziergängen auf einen bedenklich kleinen Radius angewiesen waren, sind an der Wiedereröffnung der Fähre insofern interessiert, als uns die früheren Spaziergänge von Birsfelden durch die Hard zum Waldhaus-Fähre-Grenzach-Chrischona-Bettingen noch in allzu guter Erinnerung sind, um sie wegen der heute abbauwürdigen Passkontrolle noch länger zu vermissen. Allfällige Bedenken seitens des Wirtestandes des Kantons Baselland wegen des Ausfalles der Basler Kundschaft bei erleichtertem Grenzübertritt nach Deutschland sind hinfällig, da ebenso viele deutsche Anwohner, die vor dem Kriege unser schönes Baselbiet mit ihrem Besuch beehrten, auch heuer wieder gerne bei uns Einkehr halten und die freundnachbarlichen Beziehungen nach jahrelanger Trennung wieder enger knüpfen werden.

Wir sind auch der Meinung, dass, nachdem neuerdings wieder Passerleichterung eingeführt werden, die Frag der- Passkontrolle an der Fähre nur noch von ganz sekundärer Bedeutung ist, weil ein Schutz gegen die Einreise unerwünschter Elemente durch sie gar nicht besteht, nachdem der Weg Bettingen-Grenzacherhorn-Grenzach heute mindestens an Sonntagen so begangen wird, als ob eine Grenze überhaupt nicht existierte. Wir sind auch der Meinung, dass das, was in andern Kantonen möglich ist, auch im Kanton Baselland möglich sein muss; in diesem Falle müssten bureaukratische Bedenken entschieden zurückgestellt werden. Wir hoffen, dass der Regierungsrat von Baselland unsern Wunsch nochmals in gründliche Erwägung ziehen und auch in dieser Frage einen weitherzigeren Standpunkt einnehmen wird, so dass das uns Basler so sehr interessierende Problem zur Zufriedenheit aller bald gelöst werden. kann.

Dieser Leserbrief scheint seine Wirkung nicht verfehlt zu haben, denn bereits am 1. September 1925 teilte die Gemeinde Muttenz dem Bürgermeisteramt Grenzach mir, dass die Direktion des I. Zollkreises mit der Wiedereröffnung des Fährbetriebs einverstanden sei. In den folgenden Verhandlungen ging es dann vor allem noch um die Festlegung der Überfahrtszeiten und die Passkontrolle. Dabei kam man schliesslich zu folgernder Regelung:

Fahrzeiten: Werktags: 6-8 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Sonn- und Feiertags: 6 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit
Gebühren:  16 Pfennig oder 20 Centimes für Erwachsene
8 Pfennig oder l0 Centimes für Kinder zwischen 4 und 14 Jahren
Passkontrolle: Stichprobenartige Überprüfung

 Nach dieser Übereinkunft erfolgte dann am 13. Mai 1926, dem Himmelfahrtstag die Wiedereröffnung der Fähre.

Die offizielle Eröffnungsfeier fand am Sonntag, dem 16. Mai, im "Gasthaus Drei König" statt worüber die "Basler Nachrichten" am 19. Mai wie folgt berichteten:


Aus der Nachbarschaft

Die Wiedereröffnung der Grenzacher Fähre

(Korr. aus Muttenz) Am letzten Sonntag hat in Grenzach ein kleines Fest stattgefunden, das würdig ist, auch in der Presse erwähnt zu werden. Es handelte sich um die Einweihung der wiedereröffneten Grenzacher Fähre. Bekanntlich musste diese Fähre bei Ausbruch des Krieges eingestellt werden, d.h. das Drahtseil wurde abgeschnitten und im Rheine versenkt und ist bis auf den heutigen Tag ausser Betrieb. Nun hat sich im Laufe des letzten Jahres auf der Seite des Publikums, hauptsächlich auf der badischen Seite der Wunsch geltend gemacht, es möchte diese Fähre wieder eröffnet werden. Diese Bestrebungen sind von den badischen Behörden unterstützt worden, indem sie sich mit unseren Behörden zu diesem Zwecke in Verbindung setzten. In den gegenseitigen Verhandlungen wurde die Wiedereröffnung der Fähre seitens des Muttenzer Gemeinderates unterstützt; es stellten sich aber in Bezug auf den Grenzübertritt verschiedene Hindernisse, hauptsächlich die Passverhältnisse und Zollangelegenheiten in den Weg.

Erst nach Überwindung dieser Schwierigkeiten durch die beidseitigen Behörden konnten die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Verkehrs in Angriff genommen werden. Bei der Wiedereröffnung dieser Fähre, die auf Sonntag, 16. Mai. angesetzt wurde, hatte der Gemeinderat von Grenzach die Behörden von Muttenz zur Beteiligung an dieser Einweihung auf nachmittags 3 Uhr eingeladen. Trotz zweifelhafter Witterung hatte sich die basellandschaftliche Regierung durch zwei Mitglieder nebst drei Beamten, sowie der Gemeinderat von Muttenz vollzählig eingefunden, begleitet von einigen andern Einwohnern. Das bereitliegende Boot hat die ganze Gesellschaft aufgenommen und am beflaggten Drahtseil dem badischen Ufer zugeführt, wo sich die Behörden, der Musikverein, der Männerchor und bereits das ganze Dorf zum Empfange eingefunden hatten. Nach einigen Vorträgen der beiden Vereine bewegten sich die Gäste unter Musikbegleitung in den Gasthof zu Drei Königen, wo sich der eigentliche Akt abspielte. Herr Bürgermeister Barth in Grenzach begrüsste die Gäste in beredeten Worten und machte einige historische Mitteilungen über den Bestand des Rheinüberganges, der schon in den Chroniken des 14. Jahrhunderts erwähnt ist und mit verschiedenen Unterbrechungen bis auf die heutige Zeit erhalten blieb. Auch Herr Landrat Wintermantel vom Bezirksamt Lörrach hob die gegenseitigen freundnachbarlichen Beziehungen in einem schneidigen Vortrag hervor. Seitens der basellandschaftlichen Behörden wurde die freundliche Einladung durch Herrn Regierungsrat Mosimann und Gemeindepräsident Brüderlin bestens verdankt, mit dem Wunsche, es möchte diese Verbindung nicht wieder durch kriegerische Ereignisse unterbrochen werden und die Beziehungen in bisheriger Weise weiter bestehen. Ferner haben sich die Herren Bürgermeister von Weil und Oberdammeister Grieshaber in Lörrach an der Aussprache beteiligt. Der Gemeinderat von Grenzach hat es sich nicht nehmen lassen, den Gästen ein famoses "Z'Obe " mit vorzüglichem Wein servieren zu lassen. Der Akt wurde verschönert durch die flotten Vorträge der Musikgesellschaft und des Männerchors. Als Beweis der guten Beziehungen von jeher darf vom Einsender noch erwähnt werden, dass laut Protokoll der anfangs der sechziger Jahre in Muttenz gegründeten Schützengesellschaft, die auf ihrem idyllischen Schützenplatze die damals populären Freischiessen abhielt, sich jeweilen auch die Schützen von Grenzach beteiligt haben, die, wenn ich nicht irre, mit Namen genannt sind. Als weiteres Zeichen der Freundschaft sei noch folgendes erwähnt: Als im Jahre 1847 im November in der Schweiz der Sonderbundskrieg ausbrach, hatten sich unter den einberufenen Truppen auch eine Anzahl Wehrmänner von Muttenz befunden. Bekanntlich hat sich in jenem Jahre ein frühzeitiger Winter eingestellt und die Soldaten mussten bei hohem Schnee und Kälte im Freien biwakieren. In richtiger Erkenntnis dieser Situation hatte die Gemeinde Grenzach den Wehrmännern ein Fass Kirschwasser von 40 Mas gespendet. Das Gemeindeprotokoll von 1847 bestätigt diese Tatsache. Wir wollen hoffen, es habe gemundet.

Gemundet hat einigen Schweizer Besuchern anscheinend auch das Eröffnungsfest im "Drei König", denn am 27. Mai 1926 ersuchte die Direktion des schweizerischen Zollkreises um Einvernahme des Fährmannes, weil er am 16. Mai vier Personen noch nachts um 22 Uhr übergesetzt habe. Die Gemeinde Grenzach antwortete darauf wie folgt: "Es fand an jenem Tage die offizielle Einweihung der Fähre statt und einige der teilnehmenden Schweizer Herren hatten sich beim Fest verspätet und sind als Nachzügler an jenem Abend noch übergesetzt worden. ... Die Überschreitung der Fährzeit wäre in diesem Fall auch kaum zu umgehen gewesen, ohne die vom freundnachbarlichen Geiste getragene Veranstaltung nicht disharmonisch ausklingen zu lassen". Am 7. Juni teilte die Direktion des Schweizerischen Zollkreises dem Bürgermeisteramt Grenzach dann mit, "dass uns Ihre Auskunft … befriedigt hat und wir von weiteren Massnahmen gegen den Fährmann absehen".

Am 24. Oktober 1926 fand im "Gasthaus zum Rössli" von Muttenz eine weitere Eröffnungsfeier statt, wobei der Männerchor Grenzach in der dortigen Kirche ein Wohltätigkeitskonzert veranstaltete. Nach den harmonischen Eröffnungsfeierlichkeiten in Grenzach und Muttenz kam es schon 1927 zu einem Streit, weil die schweizerischen Zollbehörden den 11. August als gesetzlichen Verfassungstag der Weimarer Republik nicht anerkannten und die Einhaltung des sonntäglichen Fährbetriebs verweigerten. Weil dadurch einige Lörracher Ausflügler nicht übergesetzt werden konnten, beschwerte sich das Bürgermeisteramt Grenzach beim Bezirksamt Lörrach mit folgenden überzogenen Formulierungen: "Dieser Akt verstösst gegen das Nationalgefühl eines jeden Deutschen und ist nicht dazu angetan das Ansehen Deutschlands im Auslande zu heben. Hiergegen müssen wir stärksten Protest erheben und ersuchen das Bezirksamt Lörrach, entsprechende Schritte zu unternehmen und dafür Sorge zu tragen, dass derartige Vorkommisse künftig ausgeschaltet werden".

Ein weiterer Streitpunkt bildeten die Überfahrtszeiten, bis schliesslich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 10. April 1928 alle einschränkenden Bestimmungen für den Werktagsverkehr zwischen dem 1. Mai und 31. Oktober aufhob und den Fährbetrieb von 6 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt. 1931 wurden auch die Bestimmungen für die Monate November bis März gelockert, so dass man in dieser Zeit vormittags von 6 bis 9 Uhr und nachmittags von 14 bis 19 Uhr übersetzen konnte.

In den dreissiger Jahren kam es dann zu einer längeren Unterbrechung des Fährbetriebs wegen der herrschenden Maul- und Klauenseuche. Wann dieses Fahrverbot erlassen wurde, geht aus den Akten nicht hervor, doch am 18. August 1938 schrieb das Strassen- und Wasserbauamt Waldshut, das die Sicherheit des Betriebes sowie die Anlage der Rheinfähre gefährdet wäre und dass dieser Zustand auf die lange Unterbrechung des Fährbetriebs infolge der MauI- und Klauenseuche zurückzuführen sei. Aus diesem Grunde haben wohl auch die Fährbesitzer am 25. Januar 1938 das Bezirksamt Lörrach um die Genehmigung zum Betrieb der Fähre und um die Erteilung der diesbezüglichen Fährscheine gebeten. Als Begründung führen die Betreiber an: "Schon von Kind auf sind wir mit dem Betrieb der Rheinfähre auf das innigste vertraut und besitzen die Fähigkeiten und (Schreibfehler für ‘uns’) auf dem Rhein mit jedem Boot, ob als Fähre oder Nachen zu beherrschen". Am 8. März erhalten dann folgende Personen die Fährscheine: Gottfried Grether, Richard Grether, Ludwig Grether, Wilhelm Kiefer, August Wetzel, Karl Friedrich Haberer, Walter Haberer, Karl Emil Haberer alt und Karl Emil Haberer jung.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bis 60 Passagiere an sonnigen Tagen

Aus den vorstehenden Belegen lässt sich die allgemeine Bedeutung der Grenzacher Fähre für die Beziehungen der Menschen dies- und jenseits des Rheines noch kaum abschliesSend bewerten. Wie viele benützten eigentlich diese Verbindung?

Auf Anfrage betr. Frequenz der Grenzacherfähre berichtete der Polizeiposten Muttenz am 14.12.1934 dem Polizeikommando in Liestal:

«.,. handelt es sich bei derselben lediglich um eine Spaziergänger Fähre. Die Benützer derselben sind hauptsächlich Personen v. Basel eventl. Umgebung, welche z.B. von Basel aus die Grenzacherstrasse hinaus laufen bezw. spazieren bis nach Grenzach, dasselbst dann die Fähre benüizen um dann schweizerseits retour durch die Hardwaldung über Birsfelden nach Basel zu gehen.
(...) dass im Sommer bei anständigem Wetter, an freien Samstagnachmittagen, an Sonn- und Feierlagen, durch die Fähre täglich 600—800 Personen befördert werden. Unter der Woche, in der gleichen Jahreszeit, werde dieselbe an schönen Tagen, täglich durchschnittlich von 50—60 Personen benützt. Schon seit längerer Zeit fahren täglich 4 Arbeiter (Schweizer), welche in Grenzach in der Tapetenfabrik und in der Chem. Fabrik Geygi arbeiten, morgens und abends regelmässig mit der Fähre. Auch wird letztere täglich zweimal benutzt von einem in Herthen wohnhaften Schweizer namens Oberholzer, welcher hierorts im Baugeschäft von Jourdan Edm. als Handlanger tätig ist. (...) Ausser den erwähnten 5 Personen wird die Fähre täglich von höchstens 4—8 Personen benützt. Es Sind auch dies nur Personen v. Basel, welche kleine Touren machen. (.….) Emil Kiefer, langjähriger Fähremann sagte: zur Zeit Tage, wo nur 1 Person oder keine (.…..) am Dienstag dies ein durch die Hard kommender Basler nach Grenzach, am Donnerstag vormittag nicht benutzt, am Nachmittag von Grenzach ein Fräulein (deutsches Dienstmädchen), welches hierorts in der Schweizerhalle in Stellung ist und in Grenzach einen Besuch gemacht haben will. Was solche deutschen, in der Schweiz in Stellung befindlichen Dienstmädchen anbelangt, soll fragliche Fähre von diesen zwecks Besuch in der badischen Nachbarschaft zur Hin- und Herfahrt öfters benützt werden»

Quelle: Karl Bischoff, Bis 60 Personen fuhren «sonntäglich» über den Rhein, Baselbieter Heimatbuch18, S. 301-310.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Ende der Rheinfähre

Die Fährbesitzer konnten sich aber nicht lange dieser Genehmigung erfreuen, den bereits am 29. Juni 1938 müssen sie dem Bezirksamt Lörrach mitteilen, dass ein Fährbetrieb wegen der Hafenarbeiten bei Birsfelden-Muttenz nicht mehr möglich sei. Am 1. Juli 1938 beschwerte sich auch die Gemeinde Grenzach beim Bezirksamt Lörrach, wobei ausgeführt wird, dass durch die Ausbaggerung der Anlegestelle bei hohem Wasserstand ein vollständiges Hinterwasser entstehe und dadurch keine Strömung für den Betrieb der Fähre mehr vorhanden sei. Um den Fährbetrieb aufrecht zu erhalten forderte die Gemeinde Grenzach den Bau eines Landungsstegs durch die Unternehmer des Hafenprojektes.

Am 12. September 1938 antwortete dann der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, dass er nicht Abhilfe schaffen könne, da die Konzession zum Betrieb der Fähre am 5./7. September 1878 nur unter der Bedingung gegeben worden sei, dass dadurch die Schifffahrt und Flösserei nicht gehindert würde. Diese Konzession sei widerruflich, und ausserdem müsse die Schweiz nur für Schäden auf dem rechten Rheinufer aufkommen, und nicht auf dem linken. Dennoch sei man aber bereit, mit den Inhabern Massnahmen zu beraten, die den jetzt bestehenden Zustand beseitigen könnten. Dabei wird aber betont, dass dies nur auf Kosten der Fährberechtigten möglich sei.

Die versprochenen Massnahmen kamen aber gar nicht mehr zur Ausführung da der Umschlaghafen in der Au entgegen dem ursprünglichen Projekt nach Osten hin vergrössert worden war. Dadurch wurde eine umfangreichere Ausbaggerung des linksseitigen Rheinbettes sowie die Verlängerung der Kaimauer weiter rheinaufwärts notwendig. Ausserdem kam dabei der ursprüngliche Anlegeplatz in die Hafenanlage zu liegen, was aber nicht zulässig war, weil das Hafengebiet von Privatpersonen nicht betreten werden durfte.

Aus diesen Gründen musste das Bürgermeisteramt Grenzach, das sich bei diesen Auseinandersetzungen stets hinter die Fährbesitzer gestellt hatte und diese Verkehrseinrichtung unbedingt erhalten wollte, am 15. Februar 1939 dem Landratsamt Lörrach mitteilen, dass der Betrieb der Rheinfähre gänzlich aufgehoben werde. In diesem Schreiben wird auch erwähnt, dass die Fährbesitzer von der Hafengesellschaft keine Entschädigung erhalten und dieser nur auf eigene Kosten das Fährseil entferne.

Am 22.Februar 1939 kündigte schliesslich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Konzession von 1878, worüber folgende Fährbesitzer benachrichtigt wurden: August Kiefer, Gottfried Grether, Frau Haberer und Fritz Haberer.

Am 23. November 1939 schrieb dann die Gemeinde Grenzach an den Reichstreuhänder für den Öffentlichen Dienst, Wirtschaftsgebiet Südwestdeutschland, Stuttgart: "Auf das dortige Ersuchen vom 14. d.M. teilen wir mit, dass die Rheinfähre in Grenzach auf behördliche Anordnung geschlossen worden ist. Eine Wiedereröffnung der Grenzacher Rheinfähre kommt nie mehr in Frage".

Damit wurde eine wichtige Fährverbindung aufgehoben, die seit dem 14. Jahrhundert die Menschen beider Rheinufer miteinander verbunden hat.

1957 wurde zwar noch einmal der Versuch unternommen, mit einer Motorfähre die alte Tradition wieder fortzusetzen. Diese Fähre fuhr aber nun unter Leitung von Fischermeister Hans Grether eine ganz andere Route, nämlich Grenzach-Waldhaus-Grenzach-Rheinufer Wyhlen in der Nähe der Suttergrube-Schweizerhalle-Wyhlen-Grenzach. Da aber die Anlegeplätze zum Teil recht weit von den gewünschten Besucherzielen entfernt waren, liess das Interesse an dieser Fährverbindung bald nach. Deshalb wurde am 21. August 1966 auch dieser  Fährbetrieb endgültig eingestellt. 21


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen

  1. Urkundenbuch der Stadt Basel, hg. von der historischen und antiquarischen Gesellschaft zu Basel, Band 4, Basel 1899, S. 173
  2. Urkundenbuch der Landschaft Basel, hg. von Heinrich Boos, Basel 1881-83, S. 547/48
  3. Urkundenbuch der Landschaft Basel, S. 668/69
  4. Urkundenbuch der Landschaft Basel, S. 864
  5. Urkundenbuch der Landschaft Basel, 1030
  6. Urkundenbuch der Landschaft Basel, S. 1068
  7. Urkundenbuch der Landschaft Basel, S. 1070
  8. Urkundenbuch der Landschaft Basel, S. 1085/86
  9. Kirchenberain von 1547, fol.6 (Evangelisches Kirchenarchiv Grenzach)
  10. Ortssippenbuch Grenzach (= Band 33 der Badischen Ortssippenbücher), hg. von Alben Köbele, Grafenhausen bei Lahr 1974, Nr. 3548
  11. Kirchenberain von 1736, S. 23 (evangelisches Kirchenarchiv Grenzach)
  12. Gmelin: Beiträge zur Geschichte der Schlacht bei Wimpfen (in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, hg. von dem Generallandesarchiv Karlsruhe, 32. Band, Karlsruhe 1880, S.10/11)
  13. Hermann Steinegger: Heimatgeschichte Nollingen, Rheinfelden und Umgebung bis zum Jahr 1922. Rheinfelden 1935, S. 152/53
  14. J. Vetter: Die Schiffahrt, Flötzerei und Fischerei auf dem Oberrhein (Schaffhausen-Basel) sowie die Geschichte der alten Schiffergesellschaften genannt "Rheingenossenschaft" und "Laufenknechte" Karlsruhe 1864
    Erhard Richter: Die zunftmässig organisierten "Rheingenossenschaft" zwischen Basel und Säckingen (in: Das Markgräflerland, Heft 2/1986, S. 135 ff.) Ortssippenbuch Grenzach {vgl. Anm. 10), Nr. 1388, 1390 ,1395
  15. Ortssippenbuch Grenzach {vgl. Anm. 10), Nr. 1388, 1390 ,1395
  16. Ortssippenbuch Grenzach, Nr. 1085
  17. Ortssippenbuch Grenzach, Nr. 998, 1000 ,1003 und 1016
  18. Ortssippenbuch Grenzach, Nr. 1216, 1225, 1234
  19. Ortssippenbuch Grenzach, Nr. 1225 und 1234
  20. Dazu und zum Folgenden: Gemeinde Grenzach, XIX, Faszikel 6
  21. Gemeinde Grenzach, XIX, Faszikel 18

 

 

1990

 

 

Zeitungsbericht 4. Juni 1957: Einweihung der Grenzacher Rheinfähre vom 3. Juni 1957, Zeitzeugen aus Grenzach-Wyhlen (pdf)

Die nächste Fähre rheinaufwärts bestand bei Schweizerhalle.

http://www.zeitzeugengw.de/HTML_Industrie/Faehre_Wyhlen-Pratteln.html