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Hauptstrasse 15, o. J., der Bauernhof bestand aus Wohnhaus, Scheune und Stall. Hinter dem Haus existerte auch noch ein sogenannter Speicher.
Museen Muttenz, Lizenzbedingungen CC BY-NC-SA 4.0
Das Geschäftshaus mit Volg, ehem. Milchhüsli, steht an der Stelle des ehem. Bauernhofes, 2021
Foto: Hanspeter Meier

 

Haus Nr. 15 auf dem Plan von G.F. Meyer, 1678
Karte Staatsarchiv Baselland
Original
Parzellenplan von Siegfried 1830-40
Museen Muttenz
Parzellenplan von 1939
Museen Muttenz

Die erste urkundliche Erwähnung der Liegenschaft findet man bereits aus dem Jahr 1569. Sie existierte wohl schon lange vorher. Am rundbogigen Scheunentor stand die Jahrzahl 1645. Damals wurde wohl die Vorderfront erneuert. Die danebenstehende Jahrzahl 1804 weist auf den damaligen Eigentümer H.S. = Hans Jakob Seiler hin. Er war von 1785 - 1798 Untervogt (Vorgesetzter der Gemeinde Muttenz), nach der französischen Revolution wurde daraus die Bezeichnung Gemeindepräsident. Seiler war bis 1814 auch Grossrat im ehemaligen Kanton Basel. Er starb 1829, noch vor der Teilung des Kantons.

Zuletzt gehörte der Bauernhof der Familie Süsstrunk. Sie übernahm den Hof von der Familie Ifert-Stingelin.

1954 kaufte das Milchhüsli die Liegenschaft und riss für den Erweiterungsbau den Bauernhof ab.

aus den Notizen von Jakob Eglin (Bibliothek A 6.5)

Vor dem Umbau des Milchüsli von 1965. Die Scheune vom Bauernhaus Süsstrunk (rechts) diente als Garage.
Foto aus Broschüre «Zum 75jährigen Bestehen der Milchgenossenschaft Muttenz, 1985»

 
Original
mit Beschriftung
Luftbild vom 12.7.1949
ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / Fotograf: Friedli, Werner / LBS_H1-012530 / CC BY-SA 4.0 
 

Luftbild vom 12.7.1949
ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / Fotograf: Friedli, Werner / LBS_H1-012533 / CC BY-SA 4.0

Am linken Bildrand Nr. 15, 22.5.1956 
ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv/Stiftung Luftbild Schweiz / Fotograf: Friedli, Werner / LBS_H1-019265 / CC BY-SA 4.0 

J. Eglin erwähnt noch Folgendes:

An Bodenzins hatte der Nutzniesser der Liegenschaft an die früheren Feudalherren und deren späteren Rechtnachfolgern seit vielen Jahrhunderten alljährlich zu entrichten:

9 Sester Korn
3 Hühner
60 Eier.

Im Jahre 1804 wurden die Bodenzinse endgültig abgeschafft.