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Einst Das Wasser für den Haushalt wird an den Dorfbrunnen geholt, wo auch das Vieh getränkt wird. Es gibt auch einige wenige Sodbrunnen bzw. Ziehbrunnen, aus welchen Grundwasser in Eimern heraufgezogen wird. Die Dorfbrunnen werden durch Quellwasser versorgt, das durch Teuchel namentlich aus den Fluren Engleten, Brunnrain, Geispel und Fulenbach hergeleitet wird.
1872 Die hölzerne Wasserleitung (Teuchel) werden durch gusseiserne Röhren ersetzt.
1893 Die "Petition" einiger Einwohnern verlangt die Erstellung einer allgemeinen Wasserversorgung. Der Gemeinderat beschliesst, vorerst die Ergiebigkeit der Wasserquellen messen zu lassen, und zwar durch die Gemeinderäte Schorr und Aebin mit Beizug des Brunnmeisters. Ergebnis: total 210,5 Liter pro Minute.
1894 Die Gemeindeversammlung beschliesst nach Kenntnisnahme von zwei schriftlichen Gutachten grundsätzlich die Verwirklichung einer allgemeinen Wasserversorgung mit der ausdrücklichen Bedingung, dass die Zahl der Dorfbrunnen nicht verkleinert und deren Wassermenge nicht beschränkt, dass die Einwohnerkasse ausser mit zirka 600 Franken für die Erstellung der Hydranten (Wasserbezug bei Bränden) nicht belastet werden darf.
1894 Die Gemeindeversammlung vom 5. August beschliesst einen Kredit von 69'000 Franken zur Verwirklichung des Projektes Wasserversorgung für die Häuser der rund 2'200 Einwohner sowie für Hydranten zum Wasserbezug bei Feuerbränden.
1895 Bau des Wasserreservoirs lauf dem Geispel, 2 Kammern mit total 300 m3. Das Quellwasser kommt auch aus den Fluren Kloster, Sulz und Eigental.
1895 Erstes Wasserreglement, das allerdings in keinem Protokoll verzeichnet, sondern nur durch die Aufhebung im zweiten Reglement von 1905 dokumentiert ist. Bekannt ist aber, dass der sog. Wasserzins pro Hahnen erhoben wird.
1905  Die Lachenquelle spendet zusätzlich Wasser.
1908  Das Pumpwerk Birsland liefert erstmals Grundwasser. Förderleistung: 2'000 Liter pro Minute.
1909  Zweites Wasserreglement: Besondere Rechnung, Brunnenkas­sier, Brunnmeister, Angestellter für Pumpwerk. Wasserzins: a) Küchenhahnen 16 Fr., b) Stallhahnen und Waschhaushahnen 6 Fr., c) Badezimmer 6 Fr., Zuschlag von 3 Fr. Für Mitbenutzung von b und c, d) Hofbrunnen nicht laufend 12 Fr., Abtrittspülhahnen 6 Fr., eigene Hahnen von Metzgereien 24 Fr., dito Bäckereien 12 Fr., Bierpressionen 12 Fr., Springbrunnen bis 4 mm Kaliber 35 Fr. (Bei Wassermangel abzustellen; ohne Abzug am Wasserzins).
1923 Erweiterung des Reservoirs 1 auf dem Geispel um 500 m3 auf total 800 m3. Sammelbrunnstube Engleten. Erweiterung des Pumpwerkes Bitstand mit einer dritten Pumpe.
1926 Drittes Wasserreglement: Der Wasserzins besteht aus der Grundtaxe (für Küchen-, Waschhaus-, Hof-, Stall-, Klosett- und Badeofen-, Coiffeur- und Waschbecken-, Gartenhahnen) und dem durch Wassermesser ermittelten Mehrverbrauch. In Kraft getreten am 1. Januar 1927.
1927 Für den Einbau von Wassermessern und allfällig nötige Leitungsreparaturen bewilligt die Gemeindeversammlung einen Kredit von 60'000 Franken.
1928 Ergänzung der Grundgebühr und -menge durch 16 neue Hahnenarten (z.B. Springbrunnen-, Garage-, Metzgerei-, Werkstatt-, Wirtschafts-, Fischkasten-, Ventilator-, Pissoirhahnen usw.
1932 Reservoir II auf dem Geispel: 1'000 m3.
1934  Das Hochzonenreservoir Hinter-Wartenberg (200 m3) ermöglicht die Wasserversorgung der neuen Bauten am Wartenberg, mit stets gleichbleibendem Druck.
1941 Pumpwerk Schanz: Förderleistung 3'000 Liter pro Minute
1951 Vertrag mit dem Wasserwerk Basel über die Nutzung des Grundwassers unter dem Hardwald. Pumpwerk Auweg: Förderleistung 12'000 Liter pro Minute.
1952 Die Fernmeldeanlage im Gemeindehaus ermöglicht die Fernsteuerung der Wasserversorgungsanlagen, d.h. der Pumpen und Reservoire.
1952 Pumpwerk Auweg (in der Hard): Förderleistung 12'000 Liter pro Minute gebaut von Basel-Stadt, ab 1956/57 durch die Gemeinde Muttenz übernommen und genutzt.
1955 Änderung des § 19 des Reglements von 1926 wird zur besseren Berücksichtigung des je nach Jahreszeit unterschiedlichen Wasserbezuges: Die bisher vierteljährliche Ablesung der Was­sermesser bzw. Die Rechnungsstellung erfolgt nun halbjährlich.
1955 Gründung der Hardwasser AG durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. 1956 Bau von 5 Grundwasserpumpwerken. Dann Ausbau der Sickeranlagen für die Infiltration des Grundwassers mit vorgereinigtem Rheinwasser.
1957 Die Gemeindeversammlung lehnt Anträge zur Herabsetzung der Wasserzinse (Grundtaxe und Tarif für Mehrwasserverbrauch) um 20% ab.
1958 Die jährliche Grundtaxe für Garagehahnen wird von 15 Franken für 60 m3 Wasser herabgesetzt auf 5 Franken bzw. 20 m3.
1962 Das Reservoir III auf dem Geispel: 5'000 m3, wovon 500 m3 "eiserne" Reserve für die Brandbekämpfung (Löschwasserreserve).
1962 Viertes Wasserreglement: Anschlussbeitrag: 300 Franken in der Normalzone, 5'000 Franken in der Hochzone plus 20 Franken pro volle Are der Bauparzelle. Grundtaxe 30 Franken für 120 m3 Wasser, Mehrverbrauch pro m3 20-14 Rappen für 200-20'000 m3, darüber 13 Rappen.
1972   Pumpwerk Obere Hard: Förderleistung 14'400 Liter pro Minute
1975 Fünftes Wasserreglement: Die jährliche Grundgebühr soll die Kosten der Wassermessung decken. Sie beträgt je nach "Nennwert" 38-625 Franken. Die Grundgebühr kann durch den Gemeinderat und Gemeindekommission den Verhältnissen angepasst werden. Die gleiche Behörde setzt auch den Verbrauchspreis fest, der die Kosten der Wasserlieferung decken soll. Die der Gemeinde belastete kantonale Abwassergebühr wird als Zuschlag zum Wasserzins (Verbrauchspreis) erhoben.
1977 Wasserlieferungsverträge (Regionenverbund) zwischen Muttenz und Pratteln (inkl. Frenkendorf und Füllinsdorf) sowie dem Gas-und Wasserwerk Basel: In Notfällen kann Wasser bezogen bzw. Geliefert werden.
1995 Die Gemeindeversammlung bewilligt einen Kredit von 1,9 Mio. Franken für eine neue Fernsteuerungszentrale im Gemeindewerkhof an der Bizenenstrasse 29
2006 Die Gemeindeversammlung beschliesst einen Kredit von CHF 430'000.-- für die spurenanalytischen Untersuchungen der Trinkwasserbrunnen der ersten Phase. In der zweiten Phase ist die Evaluation geeigneter Massnahmen vorgesehen und in der dritten Phase die Massnahmenumsetzung. (Okotober)
2010 Mit grossem Mehr und wenigen Gegenstimmen wird die Sondervorlage betreffend Weiterführung der gemeindeeigenen Trinkwasserversorgung und Genehmigung eines Projektierungskredits von CHF 450'000.-- für die zukünftige Trinkwasseraufbereitungs-Anlage der Wasserversorgung Muttenz beschlossen.(Juni)
2010 Das Muttenzer Stimmvolk stimmt mit 2'645 Ja-Stimmen gegen 1'938 Nein-Stimmen der "Sondervorlage über die Weiterführung der gemeindeeigenen Trinkwasserförderung zu und genehmigt einen Projektierungskredit von CHF 450'000.– für die zukünftige Trinkwasseraufbereitungsanlage der Wasserversorgung Muttenz". (September)
2011 Grossmehrheitlich, mit einzelnen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen wird für die weitere Planung und den Bau der Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Wasserversorgung Muttenz ein Investitionskredit von 17,42 Mio. Franken bewilligt. (Dezember)
2014 Baubewilligung für die Trinkwasseraufbereitungsanlage im Osten der Muttenzer Hard eingegangen. (März)

 Aus: 100 Jahre Wasserversorgung Muttenz 1895 - 1995, ergänzt