Grund für den Bau eines Basler Zentralfriedhofs war der Platzmangel auf den bestehenden Friedhöfen Kannenfeldgottesacker von 1868, Wolfgottesacker von 1872 und Horburggottesacker 1890. Die Bevölkerung der Stadt Basel wuchs in jener Zeit stark an. Deshalb schlug das Sanitätsdepartement die «Innere Lange Haid» südlich des Ruchfelds im Bann der Gemeinde Münchenstein und das Gebiet rund um den Landauerhof im Bann der Gemeinde Riehen vor.
Am 13. März 1906 entschied sich der Regierungsrat gegen die Erweiterung der bestehenden Friedhöfe und beschloss, einen einzigen Zentralfriedhof für die ganze Stadt zu planen.
Ein Vorschlag, den Zentralfriedhof auf dem Ruchfeld im Gemeindegebiet von Münchenstein anzulegen, erwies sich aus politischen Gründen bald als undurchführbar (siehe unten).
Um einiges weiter gediehen die Vorarbeiten für einen rund 60 Hektar grossen Friedhof im Hardwald zwischen Birsfelden und Muttenz. Das Areal lag zwar im Kanton Baselland, gehörte aber der Bürgergemeinde Basel und der Christoph-Merian-Stiftung - zwei städtische Institutionen, die beide in den Verkauf einwilligten.
Die Forderungen der Gemeinden Birsfelden und Müttenz - steuerregulierende Massnahmen, Garantien bei der Trinkwasserversorgung und eine Vorzugsbehandlung bei der Nutzung des Friedhofs - hielten die städtischen Behörden zwar für übertrieben, liessen sich aber nicht abhalten, die Planung voranzutreiben. Das Gelände wurde ab 1911 genau untersucht und erwies sich aus geologischer, forsttechnischer und baulicher Sicht als ideal. Im Februar 1914 versicherte der Kanton Baselland, er habe keine Einwände gegen den Waldfriedhof. Auch die Gemeinden Muttenz und Birsfelden willigten ein, sofern ihre Bedingungen erfüllt würden. Die Basler Regierung gab weitere Studien zur Finanzierung und Erschliessung in Auftrag und bereitete einen Planungswettbewerb vor. Diesen Vorarbeiten bereitete ein Schreiben aus Liestal vom 24. Februar 1917 ein jähes Ende. «Entgegen ihrer frühern Stellungnahmen» würden die Gemeinden Birsfelden und Muttenz auf das Friedhofprojekt in der Hard gegenwärtig überhaupt nicht eintreten wollen, schrieb der Polizeidirektor A. Grieder nach Basel. Zuerst wollten diese Gemeinden abwarten, wie sich die Projekte Rheinhafen und Güterbahnhof entwickeln. Auch der Landrat zeigte sich skeptisch, deshalb wolle der basellandschaftliche Regierungsrat mit der Weiterverfolgung des Projekts «bis auf geeignete Zeit zuwarten». In Basel war man konsterniert, das Sanitätsdepartement riet zu einem Abbruch des Projekts. In der Grossratsdebatte vom 13. März 1919 warf der Regierungsrat dem Kanton Baselland Illoyalität und Verschleppungstaktik vor.
Das Nein aus Liestal warf die Basler Behörden auf den planerischen Stand von 1911 zurück. Diese konzentrierten sich nun auf die rechte Rheinseite. Das Areal rund um den Landauerhof im Gemeindebann Riehen kam erneut in die Diskussion. Im Gegensatz zu den Projekten im Kanton Baselland konnten die Behörden hier gegenüber verkaufsunwilligen Landbesitzern das Expropriationsrecht anwenden, was sich später in mehreren Fällen als nötig erwies.
Bevor die Gemeinde Riehen auf offiziellem Weg vom Projekt erfahren hatte, wurde der Ratschlag zur Anlage eines Zentralfriedhofs am Hörnli dem Grossen Rat vorgelegt, der ihn am 13. März 1919 annahm.
Quelle: Jahrbuch z'Rieche 1961-heute, 2007
Zentralfriedhof in der Hard. - Uebersichtsplan der ganzen Friedhofanlage, 26. Mai 1913
Staatsarchiv Baselland, 1832 e