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Seit jeher wurde jährlich einmal der Bann abgeschritten, um die Grenzsteine zu kontrollieren: «Nach alter Übung sollen alle Jahre am Auffahrtstag die Bannumgänge abgehalten
werden» (Gescheidsordnung von 1806).
Vor der Reformation (1529) erfüllte der Bannumgang eine doppelte Aufgabe, einerseits eine religiöse, bei welcher der Priester mit den Gläubigen beim Umgang den Segen auf die Fluren herabflehte, andererseits galt es, die Gemeindegrenzen zu kontrollieren und sie auch der jungen Generation einzuprägen. Nach der Reformation wurde der Bannumgang zur Kontrolle der Grenzsteine weitergeführt.
Die Obrigkeit legte stets grossen Wert auf die Durchführung des Bannumgangs und erklärte ihn zur Pflicht.

© Fotos Barbara Sorg und Helen Liebendörfer, Muttenz

Auch heutzutage ist der Banntag ein grosser, festlicher Anlass im Jahr der Gemeinde. Die Bürgergemeinde organisiert ihn jedes Jahr am Auffahrtstag. Nicht nur die Einwohnerinnen und Einwohner besammeln sich auf dem Gemeindeplatz, sondern auch von weither kommende Heimweh-Muttenzer, die zu diesem speziellen Anlass anreisen.
In verschiedenen Rotten wandert man den Grenzen entlang und steckt zu den Grenzsteinen jeweils einen Buchenzweig.

Der Bannstein wird «angesungen» mit den traditionellen Worten:
«Do stoht dr Muttenzer Bannstei,
d’Hübelirutscher hei e kein,
si hei en hinterem Ofe, Ofe,
die Gmein cha eus ins Füdle blose, blose.»

Je nach Nachbargemeinde wird der Vers abgewandelt:
Die «Hübelirutscher» sind die Münchensteiner, «d’Chrützlischisser» die katholische Gemeinde Gempen, und schliesslich stossen noch die «Pratteler Chreeze» an den Bann.
Auf dem Sulzchopf treffen alle Rotten zusammen und werden von den Vereinen mit Speis und Trank verköstigt.
Jung und Alt verbringen bis in die Abendstunden ein frohes Fest, man politisiert oder frischt Erinnerungen auf und geniesst den weiten Blick ins Tal und aufs Dorf.