Das in dieser Form ausgesprochen klassizistisch-biedermeierliche Bauernhaus wäre dem Abbruch geweiht gewesen, wenn sich nicht der Bauherr, der Architekt und die Gemeindebehörden um die Erhaltung des Hauses in dieser Zone bemüht hätten, denn mitten durch den Giebel geht die Baulinie des Hinterzweienweges und ausserdem sollte auf dieser Seite des Hinterzweienweges ein Trottoir erstellt wer-den. Der kommende Umbau wird zwar hinsichtlich der klassizistischen Formensprache des Hauses einige Veränderungen bringen, doch wird das Haus trotz des Trottoirs erhalten bleiben können, indem dieses auf der Giebelseite mittels eines Durchgangs im Erdgeschoss des Hauses angelegt werden kann. Auf diese Weise wird es möglich sein das Trottoir zu erstellen, ohne das Haus abzubrechen, und ohne die Gasse zu erweitern. Die städtebauliche Anlage und Bewahrung muss in diesem Falle vor jener der achitektonischen Details den Vorrang haben.
Der Fall zeigt, dass nicht alle historischen Formen eines Hauses, das erhaltenswert ist, tabu sind, sondern dass sich, wie dies auch in früheren Jahrhunderten der Fall war, Formen, jedoch nicht Substanzen, verändern können. Diese flexible Handhabung der Denkmalpflege braucht zweifellos Mut, das Risiko einer Veränderung mitzuerleben und einen Verlust an Stilelementen im Blick auf das Ganze zu verantworten. Es hat allerdings keinen Sinn, an einer klassizistischen Türe Tränen zu vergiessen, wenn dafür das ganze Haus erhaten bleibt. Der Vorwurf der musealen Denkmalpflege wird hier nicht fallen können. Dagegen jener der schöpferischen Denkmalpflege, die in den vergangenen Jahren in Misskredit geraten ist. Wir bekennen uns trotzdem zu dieser Art von schöpferischer Denkmalpflege, in der Meinung, dass diese nicht überall, aber sicher hier möglich ist. Denn schliesslich sind die Verhältnisse hier völlig anders als beispielsweise bei einer Kirche, die modernisiert werden soll. Hier ist die schöpferische Denkmalpflege ein bewusstes Gestaltungsinstrument zur Erhaltung des Ortsbildes, wobei die neuen Elemente nicht dominieren werden, sondern sich dem Bau unterordnen.
Unter Schutz gestellt am 13. Juli 1976
Aus Muttenzer Schriften 6: Baudenkmäler in Muttenz